Achtung! Neue Wechselfristen bei Vereinswechsel.
Änderung IER § 703 Verbands- und Vereinswechsel
Der Wechsel kann nur zwischen 01. März bis 05. April (nur ein EINMALIGER Wechsel in diesem Zeitraum erlaubt) und 25. September bis 31. Oktober (nur ein EINMALIGER Wechsel in diesem Zeitraum erlaubt) eines jeden Jahres erfolgen. Die Entscheidung fällt der zuständige nationale Fachverband
Schiedsrichterübersicht Kreis 306
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Stand 20.05. 2024